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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietung von Ferienobjekten: Ferienhäuser/ Appartements/ Ferienwohnungen/ /Bungalows/ Hausboote § 1 Vertragsparteien Firma Huus & Meer Inh. Olga Kaul, ist bevollmächtigt, diesen Vertrag in Namen und auf Rechnung des Vermieters auszufertigen. Sie vermittelt im Auftrag des jeweiligen Vermieters und tritt somit nur als Vermittler des Ferienobjekts auf. Die Buchungsbestätigung gleicht einem Mietvertrag. Der Mietvertrag kommt im Falle einer Buchung zwischen dem Gast (Mieter) und dem Vermieter des gebuchtem Mietobjekts zustande. § 2 Buchung eines Mietobjekts Es gelten folgende Buchungsmöglichen: (a) Der Gast bucht das Mietobjekt direkt online und erhält anschließend eine Buchungsbestätigung. (b) Der Gast stellt online eine verbindliche Buchungsanfrage. Wird diese Anfrage innerhalb einer Frist von 2 Tagen per Mail vom Vermittler bestätigt, erhält er eine Buchungsbestätigung. Erfolgt keine Bestätigung, ist der Gast nach Ablauf dieser Frist, nicht mehr an die Buchungsanfrage gebunden. (c) Der Gast erhält auf seine unverbindliche Anfrage per Telefon oder Mail eine Optionsbestätigung für ein ausgewähltes Mietobjekt. Mit einer Frist von 2 Tagen, kann der Gast die unterzeichnete Optionsbestätigung per Mail zurücksenden, um die Anfrage verbindlich geltend zu machen. Im Anschluss erhält der Gast eine Buchungsbestätigung, die dann bindend ist und den Mietvertrag abschließt. § 3 Zahlungsbedingungen Neben dem Reispreis sind die Kosten für die Endreinigung und die gebuchten Zusatzleistungen vor Anreise an den Vermittler zu zahlen. Zusätzlich ist für jeden Übernachtungsgast die örtliche Kurabgabe vom Gast zu entrichten. Die Kurabgabe ist gesondert gemäß der aktuell geltenden Kurabgabenverordnung der jeweiligen Gemeinde in dem das Mietobjekt bezogen wird zu entrichten. Im Auftrag des Vermieters ist der Vermittler berechtigt die Kurabgabe von Gästen einzuziehen und mit der Gemeinde abzurechnen. - Auf Fehmarn ist die Kurtaxe ausschließlich online anzumelden und zu entrichten. Dies müssen Sie spätestens am Tag Ihrer Anreise erledigen. Unter folgendem Link können Sie die Kurtaxe buchen: https://web.welcmpass.info/?active=true&addressCity=Fehmarn&addressStreetAndNumber=Wallnau%201&addressZip=23769&communeId=2192&id=4076&identificationNr=01054091-80081467-4076&name=Huus%20%26%20Meer%20Ferienobjekte%20Hausboote%20 -In Großenbrode und Heiligenhafen erhalten Gäste bei Ihrer Ankunft im Mietobjekt die Ostseecard mit Formular. Die Gebühr erbitten wir in Bar bei Abreise in einem Umschlag im Mietobjekt zu hinterlassen. Weitere aktuelle Informationen zur Kurtaxe, finden Gäste im Mietobjekt bei Anreise. Bei Buchung werden 30% Anzahlung des Mietpreises fällig. Die Zahlung ist vom Gast innerhalb von 7 Tagen auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto des Vermittlers zu zahlen. Die Restzahlung in Höhe von 70% zzgl. Kaution und Zusatzleistungen, ist spätestens 21 Tage vor Anreise auf das Konto des Vermittlers zu zahlen. Das Mietobjekt wird nur bis zum Tag der Fälligkeit reserviert. Geht die Anzahlung nicht termingerecht ein, so ist der Vermittler berechtigt, das Ferienobjekt anderweitig zu vermieten. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,-€ wird dem Mieter/Gast dann in Rechnung gestellt. Wir empfehlen dem Gast eine separate Reiserücktrittversicherung seiner Wahl vor Anreise abzuschließen. § 4 Anreise & Schlüsselübergabe Anreisen sind ab 16 Uhr möglich. Frühere Anreisen werden gestattet, wenn das Mietobjekt Anreisebereit ist. Dies kann der Gast einen Tag vor Anreise beim Vermittler telefonisch oder per Mail erfragen und ist ohne Aufpreis möglich. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel kontaktlos über einen Schlüsselkasten am Ferienobjekt. Den Schlüsselcode und die Anreiseinformationen, erhält der Gast in seiner Buchungsbestätigung. Der Mieter verpflichtet sich den Schlüsselcode geheim zu halten. Der Gast ist für die Dauer des Aufenthaltes in vollem Rahmen für die ausgehändigten Schlüssel verantwortlich. Ein Schlüsselverlust ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Schlüsselverlust ist der Mieter verpflichtet, die Kosten zu tragen, die zur Wiederherstellung erforderlich sind. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer Schlüsselversicherung im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen. Eine Weitergabe der Schlüssel an Dritte, die nicht im Beherbergungsvertrag als Mitreisende aufgeführt sind, ist untersagt. Die Weitergabe an Dritte berechtigt den Vermittler zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages. Sollte sich der Gast aus seiner Unterkunft ausgeschlossen haben, kann er den Vermittler innerhalb der Geschäftszeiten für einen kostenfreien Öffnungsversuch kontaktieren. Außerhalb der Geschäftszeiten wird hierfür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € erhoben. Sollte eine Öffnung durch den Vermittler nicht möglich sein, werden dem Gast die Kosten für die Öffnung durch einen Schlüsseldienst in vollem Umfang in Rechnung gestellt. § 5 Abreise Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr im besenreinen und ordnungsgemäßen Zustand sowie mit abgewaschenem und wieder verstautem Geschirr/ entleertem Geschirrspüler, entleerten Mülleimern, entleertem Kühlschrank und gesäubertem Grill (wenn vorhanden) zur Endreinigung freizugeben. Zur besenreinen Übergabe bitten wir auch darum grob durchzusaugen. Ein Staubsauger befindet sich meist unter dem Bett oder in der Abstellkammer. Der Schlüssel ist wieder in den Schlüsselsafe zu verstauen. Setzt der Gast den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen neu vereinbart und vom Vermittler bestätigt werden. Wenn das Objekt nicht fristgerecht geräumt wird, ist der Vermittler berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen. Abreisen müssen bis 10.00 Uhr erfolgen. Ein Late Check out ist bis 16 Uhr möglich, wenn das Mietobjekt Buchungslücken aufweist. Ein Late Check-out wird mit 50% des festgesetztem Übernachtungspreises berechnet. Dieser kann durch den Gast beim Vermittler angefragt werden und wird nur am Vortag der Abreise bestätigt. § 6 Hausrecht Der Vermittler oder durch den Vermittler beauftragtes Service Personal oder Eigentümer, darf nach vorheriger Absprache mit dem Mieter das Ferienobjekt betreten. In besonderen Situationen, z.B. Gefahr für andere Gäste oder das Ferienobjekt, darf der Vermittler das Objekt auch ohne Anwesenheit des Gastes öffnen und betreten. § 7 Nutzungsbedingungen Der Mieter darf das Ferienobjekt ausschließlich für private Erholungszwecke nutzen. Jedwede gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Weiter- und Untervermietung. Mehr als die im Mietvertrag / Buchungsbestätigung aufgeführten Personen dürfen nur nach einer entsprechenden Meldung an den Vermittler in das Mietobjekt anreisen. § 8 Haustiere Nicht auf allen Mietobjekten sind Haustiere erlaubt. In der Buchungsmaske können Sie Haustiere als Option dazu buchen. Gäste müssen Haustiere vor Anreise anmelden. Gibt der Mieter die Haustiere bis zum Tag der Anreise nicht an und stellt der Vermieter oder Vermittler während oder nach Abreise fest, dass Tiere im Mietobjekt waren, behält sich der Vermittler das Recht vor eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,-€ zzgl. der Haustierpauschale pro Tier an den Gast in Rechnung zu stellen oder den fälligen Betrag von der Kaution einzubehalten. Gäste müssen das Mietobjekt durchgesaugt übergeben. Für alle durch das Haustier entstandenen Schäden, haftet der Mieter im vollen Umfang. § 9 Endreinigung Die Kosten für Endreinigung sind in der Buchungsbestätigung aufgeführt und kann nicht durch die Gäste erfolgen. Hausboote mit Grill: Bei Nutzung des Grills ist dieser ordnungsgemäß und sauber zu hinterlassen. Die Grillreinigung gehört nicht zur Endreinigung und muss durch den Mieter erfolgen, wenn er diesen nutzt. Sollte ein verschmutzter Grill nach Abreise vorgefunden werden, werden dem Mieter im Nachgang eine Grillreinigungsgebühr in Höhe von 45€ berechnet. § 10 Zustand des Mietobjekts Wird das Ferienobjekt nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen, sind etwaige Mängel unverzüglich gegenüber dem Vermittler anzuzeigen. Für die Dauer des nicht vertragsgemäßen Zustandes des Ferienobjekts, kann eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises erfolgen, sofern die Mängelbeseitigung nicht in angemessener Frist in der Regel innerhalb von 3 Werktagen erfolgt. Der Vermittler hat die Möglichkeit der Nachbesserung. Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Mieter den Mangel nicht sofort nach Bezug angemeldet hat. Normale Verschleißspuren am Inventar und optische Mängel am Mietobjekt, vor allem Außenmöbel die der Witterung ausgesetzt sind, stellen keinen Ersatzanspruch oder Mangel im gewöhnlichen Sinn da und sind von einer Mietminderung Seitens des Mieters ausgeschlossen. § 11 Zusatzkosten für Gäste Beschädigungen/Verlust: Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und die Gegenstände im und am Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für jeden schuldhaften Verlust von Gegenständen im oder am Mietobjekt, sowie für Beschädigung dieser, die er, die zum Aufenthalt berechtigten Personen und Personen, die mit dem Mietobjekt auf seine Veranlassung in Berührung kommen, verursachen. Toilette: Alle Toiletten werden vor jeder Anreise auf Funktionsfähigkeit geprüft. Für durch den Mieter verursachte Verstopfung der Toilette, durch Fremdkörper, Fehlbedienung oder anderes, wird eine Servicereparaturpauschale in Höhe von 179,-€ berechnet, sobald ein Servicemitarbeiter die Toilette gangbar macht. Es erfolgt eine separate Rechnungsstellung. Bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderung, wird die Kaution einbehalten. Den zeitlichen Rahmen zur Durchführung der Reparatur, bestimmt der Vermittler. Dies muss nicht zwingend als Noteinsatz durchgeführt werden. Bei Hausbooten haben die Gäste meist die Möglichkeit in der Zwischenzeit, die Hafen Sanitäranlagen zu nutzen. Schadenersatz ist ausgeschlossen. Es darf nur maximal 3-Lagiges Toilettenpapier benutzt werden, nichts andres. Hauptsächlich auf Hausbooten, empfehlen wir dringend den Mülleimer für Toilettenpapier zu nutzten, um eine Verstopfung vorzubeugen. Sie finden nochmals detaillierte Informationen im Sanitärbereich des Objekts. Rufen Sie uns im Zweifel an. Verschmutze Rückgabe: Bei einer festgestellten übermäßigen Verschmutzung, die über das übliche Maß einer vertragsgemäßen Nutzung hinausgehen (beispielsweise Flecken auf Polster, Essensreste auf dem Boden oder Polstern, Fäkalien, Make-up Reste, verunreinigte Waschbecken usw.) nach Abreise, behält sich der Vermittler vor, zusätzlich entstandene Kosten für die Reinigung (auch die Sonderreinigung von Mietwäsche) von der Kaution einzubehalten oder nachträglich in Rechnung zu stellen. Die Gäste werden darüber informiert. Noteinsätze: Für durch den Gast verschuldete Noteinsätze, berechnet der Vermittler für jede angefangene Stunde 89,-€. Die Geschäftszeiten richten Sich nach den aktuellen Informationen der Homepage oder Google Eintrag des Vermittlers. Kurtaxe: Jeder Gast ist verpflichtet die Kurtaxe zu zahlen und den Nachweis über die Zahlung dem Vermittler per e- mail, als Foto oder Screenshot weiterzuleiten. Erfolgt diesbezüglich von Gästen bis zum letzten Tag der Abreise keine Information, behält sich der Vermittler das Recht vor 25,-€ als Bearbeitungsgebühr dem Mieter in Rechnung zu stellen. § 12 Kaution Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgelegt und in der Buchungsbestätigung zur Zahlung an den Vermittler separat aufgeführt. In der Regel liegt die Höhe der Kaution zwischen 100-300€ je Mietobjekt. Der Gast ist verpflichtet jeglichen Schaden und Verlust von Gegenständen im oder am Mietobjekt unverzüglich dem Vermittler per E-Mail mitzuteilen. Der Vermittler behält sich vor, nachträglich eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen, beziehungsweise einen Teil der hinterlegten Kaution einzubehalten, sollte die Unterkunft bei Kontrolle nach der Abreise des Gastes Schäden aufweisen, oder wenn die Unterkunft stark verunreinigt zurückgelassen wurde. Jegliche Schäden, bei denen die Reparatur oder die Wiederanschaffungskosten höher sind als die Kaution, werden den Gästen separat in Rechnung gestellt. Der Mieter hat die Möglichkeit den Schaden seine Haftpflichtversicherung zu melden. Etwaige Mängel oder Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf die Abnahme des Mietobjekts, werden dem Gast vom Vermittler nach Abreise mitgeteilt und im Rahmen einer Schadensregulierung bearbeitet. Sollten keine Mängel vorliegen, erfolgt die Rückerstattung der Kaution in der Regel innerhalb von 7, spätestens aber 14 Werktagen nach Abreise. Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Kontoverbindung für die Kautionsrückzahlung. Eventuelle Schadensersatzansprüche erlöschen durch die Rückerstattung der Kaution nicht. § 13 Stornobedingungen / Rücktritt Dem Gast können je nach Stornierungsdatum, Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Erforderlich ist in jedem Fall eine Nachricht in Textform, per Mail, Brief oder eingeschriebenen Brief. Im Falle eines Rücktrittes ist der Vermittler berechtigt, eine pauschale Stornierungsgebühr nach Folgender Staffelung zu berechnen: - Bis 90 Tage vor Anreise - kostenlos stornierbar, zzgl. 20,-€ Bearbeitungsgebühr - Bis 56 Tage vor Anreise - 50% zzgl. 30,-€ Bearbeitungsgebühr - Bis 21 Tage vor Anreise - 75% zzgl. 30,-€ Bearbeitungsgebühr - Weniger als 21 Tage vor Anreise - 100% - Wenn der stornierte Zeitraum ganz oder zum Teil neu belegt wird, sind die Stornogebühren für die nicht belegten Tage zu bezahlen zzgl. 30,-€ Bearbeitungsgebühr. Der Tag, an dem die Benachrichtigung über den Wunsch zum Rücktritt beim Vermittler eingeht, ist der Tag dessen Datum zur Festsetzung der Höhe der Stornierungsgebühren genutzt wird. Die Bearbeitung von Stornierungsvorgängen und eventuelle Rückerstattungen erfolgen erst nach dem ursprünglich gebuchten Abreisedatum. Die Erhebung der Stornierungskosten bezieht sich auf den reinen Mietpreis. Zusätzliche, aufgrund der Stornierung nicht anfallende Kosten wie Endreinigung, Kaution und weitere gebuchte Extras, werden dem Vertragspartner in jedem Fall vollständig zurückerstattet. Bei Nichtanreise ohne Stornierung sowie vorzeitiger Abreise erfolgt keine Teil- oder komplett Erstattung des Reisepreises. Dies Gilt auch bei Seekrankheiten oder andere Krankheiten der Gäste auf Hausbooten. Gäste die Hausboote mieten müssen sich vor Buchung über den Zugang zum Hausboot Informieren. Können Gäste oder Ihre Haustiere aus gesundheitlichen Gründen oder Angst am Anreisetag oder während der Mietzeit nicht oder nur schwer auf das Hausboot gelangen, ist ein Schadenersatz ausgeschlossen. Der Vermittler versucht nach bestem Wissen und Gewissen den Zugang zum Hausboot zu erleichtern. § 14 KFZ der Mieter Kraftfahrzeuge können in der Nähe des Hausbootes / Mietobjekts auf kostenfreien Parkplätzen auf eigene Gefahr geparkt werden. Zusätzliche Parkplätze können gegen Gebühr oder mit Parkscheibe genutzt werden. Das Abstellen von Wohnwagen, oder Wohnmobilen ist nur auf ausgewiesenen Plätzen möglich. Das Aufladen von Elektroautos an einer Haushaltssteckdose am Mietobjekt ist verboten. Das Laden von E-Bikes, E-Scooter etc. (Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Akkus), sind entsprechend der Bedienungsanleitung der Fahrzeuge zu laden. § 15 Zusatz Objekte Bereitgestellte SUPs, Fahrräder, Bollerwagen und Spielgeräte sind nicht Bestandteil des Mietvertrages. Die Nutzung geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Selbstverursachte Schäden (Reifenpannen und Folgen von Unfällen) sind dem Vermieter/Vermittler zu melden und auf eigene Kosten zu beheben. § 16 WLAN-Nutzung Stellt der Eigentümer dem Mieter einen kostenlosen Internetzugang zur Verfügung, übernimmt dieser jedoch keine Haftung für die einwandfreie Funktion der Geräte sowie der Leistung des Providers. Schadenersatzansprüche wegen einer fehlenden, oder schlechten Verbindung o.a. sind ausgeschlossen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Aktivitäten im Internet während der vereinbarten Mietzeit. Der Provider speichert die Verbindungsdaten bis zu 6 Monate, so dass ein etwaiger Aufruf strafrechtlich relevanter Seiten nachvollziehbar ist. Die Passwörter dürfen nicht weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich die Zugangsdaten geheim zu halten. Der Mieter stellt den Vermieter & Vermittler des Mietobjekts von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und die er, die zum Aufenthalt berechtigten Personen und Personen, die mit dem Mietobjekt auf seine Veranlassung in Berührung kommen, verursachen und gegen die vorliegende Vereinbarung verstoßen, des Weiteren auf die Inanspruchnahme derer Abwehr zusammenhängender Kosten. Ist dem Mieter ein Verstoß dieser Rechtsverletzung bekannt oder stellt er es fest, muss er diesen Umstand dem Vermieter melden. Für die über das WLAN in Anspruch genommene kostenpflichte Dienstleistungen, übertragene Daten und getätigte Rechtsgeschäfte, ist der Mieter/ WLAN Nutzer selbst verantwortlich. Dem Mieter/ WLAN Nutzer ist es untersagt sitten- oder rechtswidrige Inhalte aufzurufen und diese zu nutzen, keine urheberrechtlichen und geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich zu machen, vor allem im Zusammenhang mit Filesharing-Programmen. Das Versenden von Spam Nachrichten und unzulässiger Werbung ist ebenfalls untersagt. Die Jugendschutzvorschriften sind zu beachten. Gefahren: Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung des WLANs unverschlüsselt erfolgt und möglicherweise von Dritten eingesehen werden kann. Die WLAN-Nutzung erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr und Risiko. Für Schäden an digitalen Medien des WLAN-Nutzers übernimmt der Vermieter & Vermittler keine Haftung § 17 TV-Geräte Der TV-Empfang vor allem auf Hausbooten in Häfen ist nicht garantiert und kann Tagesbedingt zu Empfangsstörungen oder Empfangsverlust auch über den gesamten Mietaufenthalt führen. Oft können nur öffentlich-rechtliche Programme empfangen werden, oder Sender und Einstellungen verstellt sein. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Der Vermittler versucht dem Mieter telefonisch Hilfestellung zu leisten. Sollte auf Wunsch des Mieters eine persönliche vor Ort Einweisung zur Nutzung der TV-Anlage erforderlich sein, behält sich der Vermittler das Recht vor den Service mit 30,-€ für den extra Aufwand in Rechnung zu stellen. § 18 Kündigung Der Vermittler ist berechtigt, den Mietvertrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. einer der Gäste von den Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebes einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, den im Mietobjekt wohnenden Dritten, oder Angestellten des Mietobjekts gegenüber, das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht; von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die über die Mietdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegebedürftig wird; die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt. Der Mietvertrag kann seitens des Vermieters/ Vermittlers infolge des Eintreffens von Fällen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die außerhalb der Einflusssphäre des Vermieters liegen, fristlos gekündigt werden. Umstände höherer Gewalt wie z. B. Witterungsbedingungen, Frost, Hochwasser, Sturm, Straßen oder Brückensperrungen die eine Anreise in/ auf die Mietobjekte/ Hausboote nicht ermöglicht, sind Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermittler & Vermieter ausgeschlossen. Dies gilt auch wenn während des Aufenthalts, das Verlassen eines Mietobjekts/ Haubootes notwendig sein sollte. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendem Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Vermittler den Mietvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Vermittler von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen. § 19 Haftung des Vermieters/ Vermittlers Der Vermittler haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Der Vermittler kann für Straßen- bzw. Bauarbeiten sowie Baumaßnamen im Hafen oder am Steg, die er nicht selbst zu vertreten hat, nicht haftbar gemacht werden. Der Mieter zahlt auch dann den vollen Mietpreis, wenn er meint, dass das Ferienobjekt trotz Beschreibung nicht seinen Vorstellungen entspricht. Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler & Vermieter sind ausgeschlossen. § 20 Mängel Führt ein Mangel des Mietobjekts zu Sach- und Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter und anderen zum Aufenthalt in dem Mietobjekt berechtigten Personen für diese Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. § 21 Verschulden Die Haftung des Vermieters für ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist gleichfalls auf deren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. § 22 Schriftform Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform, ebenso eine etwaige Aufhebung dieser Schriftformklausel. § 23 Rechtswahl und Gerichtsstand Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag fließenden Pflichten unsererseits ist Fehmarn. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Oldenburg in Holstein. Es gilt deutsches Recht. § 24 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Stand 12/2024